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   BGH, 05.06.1952 - III ZR 151/51   

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https://dejure.org/1952,215
BGH, 05.06.1952 - III ZR 151/51 (https://dejure.org/1952,215)
BGH, Entscheidung vom 05.06.1952 - III ZR 151/51 (https://dejure.org/1952,215)
BGH, Entscheidung vom 05. Juni 1952 - III ZR 151/51 (https://dejure.org/1952,215)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abhängigkeit der Sachlegitimation eines beklagten Kreises von der Qualifizierung des Arbeitsverhältnis - Bestimmung eines Beamtenarbeitsverhältnisses anhand der Anstellungstheorie und der Funktionstheorie - Haftung des Landkreises für Amtspflichtverletzungen - Anwendung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 6, 215
  • NJW 1952, 1091
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 21.06.1951 - III ZR 134/50

    Amtshaftung für Angestellte bei Auftragsangelegenheiten

    Auszug aus BGH, 05.06.1952 - III ZR 151/51
    Soweit es sich um die Erledigung solcher Verwaltungsaufgaben handelt, die zwar ihrem Wesen nach Staatsaufgaben sind, die aber einer Gemeinde oder einem Gemeindeverband zur selbständigen Erledigung übertragen sind, so sind keine Gründe ersichtlich, die dem Senat Anlass geben könnten, von den Ausführungen abzuweichen, die dem Urteil vom 21. Juni 1951 - III ZR 134/50 - (BGHZ 2, 350 ff) zu Grunde liegen.

    Der Senat glaubte sich damals für diese Auftragsangelegenheiten im Gegensatz zu Kayser (NJW 1951, 95 f) zu befinden; Kayser hat dies (NJW 1952, 377) als ein Missverständnis bezeichnet und vertritt für die Auftragsangelegenheiten die gleiche Meinung.

    Wie der erkennende Senat schon in dem bereits erwähnten Urteil III ZR 134/50 (BGHZ 2, 350 ff [352, 354]) ausgeführt hat, zwingt die Anwendung der "Funktionstheorie" den Geschädigten zu der für ihn überaus schwierigen Prüfung, in welchen Amtsbereich die ihn schädigende Amtshandlung fällt; diese Notwendigkeit wird bei Anwendung der "Anstellungstheorie" vermieden.

    Die gebotene Rücksichtnahme auf die Interessen des Verletzten hat inzwischen auch den erkennenden Senat des Berufungsgerichts veranlasst, unter Hinweis auf das Urteil III ZR 134/50 die noch im angefochtenen Urteil vertretene Funktionstheorie aufzugeben und sich der Anstellungstheorie anzuschliessen (Urteil vom 3. November 1951 3 U 298/50, MDR 1952, 362 [363]).

    Der Ausnahmefall, daß ein dem Landrat beigegebener Staatsbeamter zum Fahrbereitschaftsleiter bestellt war, kann hier unerörtert bleiben, ebenso der in der Entscheidung BGHZ 2, 350 ff [353] als möglich angedeutete Sonderfall, daß etwa eine öffentliche Körperschaft durch den Angestellten einer anderen ihre eigenen Verwaltungsaufgaben erledigen läßt.

  • BGH, 28.02.1952 - III ZR 69/51

    Inanspruchnahme eines Pensionsbetriebes

    Auszug aus BGH, 05.06.1952 - III ZR 151/51
    Eine Entscheidung der Frage wie der Entschädigungsanspruch nach dem Reichsleistungsgesetz umzustellen sein würde (vgl Urteil vom 23. Februar 1952 - III ZR 69/51 - BGHZ 5, 218 ff [BGH 28.02.1952 - III ZR 69/51] [222 mit Zit]) bedarf es nicht, da ein solcher Anspruch gegen den Beklagten niemals, gegen den Leistungsempfänger V. jedenfalls zur Zeit, der Währungsreform nicht mehr bestanden hat.
  • BGH, 14.02.1952 - III ZR 126/51

    Schadensberechnung. Berliner Ostsektor

    Auszug aus BGH, 05.06.1952 - III ZR 151/51
    Da dieser Zeitpunkt in der Zukunft liegt, so handelt es sich nicht um eine der Umstellung unterliegende Forderung, sondern um eine Summe, die von vornherein in Deutscher Mark zu ermitteln ist (Urt vom 14. Februar 1952 - III ZR 126/51 - BGHZ 5, 138 ff [BGH 14.02.1952 - III ZR 126/51] [142].
  • BGH, 11.02.1952 - III ZR 140/50

    Amtshaftung. Lieferung vertretbarer Sachen

    Auszug aus BGH, 05.06.1952 - III ZR 151/51
    Dem Hilfsantrag des Klägers auf Lieferung eines Kraftwagens von bestimmter Art und Beschaffenheit stehen aus den gleichen Erwägungen keine grundsätzlichen Bedenken entgegen wie einem Anspruch auf Lieferung vertretbarer Sachen (Urt vom 11. Februar 1952 - III ZR 140/50 - BGHZ 5, 102 ff [104]).
  • BGH, 15.11.1951 - III ZR 21/51

    Inanspruchnahme eines Kraftfahrzeugs

    Auszug aus BGH, 05.06.1952 - III ZR 151/51
    Die Ansprüche, die dem Kläger nach § 26 RLG auf Zahlung einer Entschädigung zustehen oder zugestanden haben, enthalten auch dann eine anderweite Ersatzmöglichkeit, wenn sie sich gegen den Beklagten selbst richten (Urteil des erkennenden Senats vom 15. November 1951 - III ZR 21/51 - BGHZ 4, 10 ff [46]).
  • BGH, 07.06.1951 - III ZR 179/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.06.1952 - III ZR 151/51
    Dieser Gedanke, eine Haftung gegenüber Dritten an die Verteilung der Kostenlast zu knüpfen, findet sich in der Gesetzgebung auch an anderen Stellen, z.B. für die polizeilichen Eingriffe in §§ 70, 71 PrPolVerwG in Verbindung mit § 2 Abs. 1 des Preussischen Polizeikostengesetzes vom 2. August 1929 (PrGS 162), wie der Senat im Urteil vom 7. Juni 1951 - III ZR 179/50 - (LindMöhr Nr. 1 zu § 71 PrPolVerwG) näher dargelegt hat.
  • RG, 03.07.1930 - VI 394/29

    1. Kann der Kreis für Maßnahmen des Landrats, die er als Staatsorgan getroffen

    Auszug aus BGH, 05.06.1952 - III ZR 151/51
    Für eine etwa von ihm selbst begangene Amtspflichtverletzung wäre also der Staat haftbar (RGZ 100, 188; 129, 330 ff; OLG Bamberg NJW 1951, 116 [OLG Bamberg 28.06.1950 - 1 U 18/50] ).
  • RG, 02.11.1920 - III 137/20

    Anspruch eines Beamten gegen einen anderen Beamten aus Amtspflichtverletzung

    Auszug aus BGH, 05.06.1952 - III ZR 151/51
    Für eine etwa von ihm selbst begangene Amtspflichtverletzung wäre also der Staat haftbar (RGZ 100, 188; 129, 330 ff; OLG Bamberg NJW 1951, 116 [OLG Bamberg 28.06.1950 - 1 U 18/50] ).
  • RG, 14.03.1933 - III 239/32

    Haftet der Preußische Staat oder der Kreis, wenn ein preußischer

    Auszug aus BGH, 05.06.1952 - III ZR 151/51
    Die Fahrbereitschaftsleiter gehörten hiernach zu denjenigen Hilfskräften des Landrats, die ausschliesslich staatliche Aufgaben erfüllten und für deren Amtspflichtverletzungen nur der Staat haftete (RGZ 140, 126 [127]).
  • RG, 04.02.1942 - III 69/41

    1. Haftet das Unternehmen "Reichsautobahnen" oder die Deutsche Reichsbahn für den

    Auszug aus BGH, 05.06.1952 - III ZR 151/51
    Für diese Frage ist aus der auch vom Berufungsgericht angeführten Entscheidung RGZ 168, 361 ff [369] nichts zu gewinnen.
  • BGH, 15.01.1987 - III ZR 17/85

    Haftung für Amtspflichtverletzungen der Bediensteten der Unteren

    Ob auch die konkrete Aufgabe, bei deren Erfüllung die Amtspflichtverletzung begangen wurde, in den Aufgabenkreis der Anstellungskörperschaft fällt, bleibt dagegen grundsätzlich unbeachtlich (Senatsurteile BGHZ 6, 215, 219; vom 13. November 1980 - III ZR 74/79 = WM 1981, 204, 205; vom 15. Januar 1981 - III ZR 18/80 = DÖV 1981, 383 mit Anm. Bickel DÖV 1981, 583 = NJW 1981, 1096 = VersR 1981, 353; BGHZ 87, 202; 91, 243, 251) [BGH 22.05.1984 - III ZR 18/83].
  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 134/56

    Staat als Beschwerdeführer

    Daß diese Vorschrift mit dem Recht anderer Länder der Bundesrepublik gleichlautet und deshalb, da die übrigen Länder von dem Vorbehalt des § 8 EG GVG keinen Gebrauch gemacht haben, mittelbar Gegenstand der Entscheidungen des Bundesgerichtshofs geworden ist (BGHZ 6, 215), vermag die Zuständigkeit des Bayerischen Obersten Landesgerichts nicht auszuschließen.

    Auch die Frage, ob die Verwendung von Landkreisangestellten bei der Bearbeitung staatlicher Angelegenheiten sich weder in der Form noch in der Sache von der Erledigung von Auftragsangelegenheiten unterscheidet (der tragende Grund der Entscheidung BGHZ 6, 215/223), Ist unter landesrechtlichen Gesichtspunkten zu beurteilen.

  • BGH, 17.12.1953 - IV ZR 39/53

    Rechtsmittel

    Der Senat setzt sich mit dieser seiner Ansicht daher nicht in Widerspruch zu den Entscheidungen des III. Zivilsenats in BGHZ 2, 350 und 6, 215, die lediglich die Frage der Haftung für Amtspflichtverletzungen durch Beamte oder Angestellte öffentlicher Körperschaften betreffen.

    Die Rechtslage ist hier nicht anders als bei den Fahrbereitschaftsleitern des Landes Niedersachsen, mit deren Amtspflichtverletzung und der Haftung dafür sich die Entscheidung des III. Zivilsenats in BGHZ 6, 215 befasst.

    Auch insoweit kann auf die zutreffenden Ausführungen des Urteils des III. Zivilsenats in BGHZ 6, 215 [221] Bezug genommen werden.

  • BGH, 28.05.1953 - III ZR 90/52

    Rechtsmittel

    In der Frage der Haftung für Amtspflichtverletzungen, der früheren Fahrbereitschaftsleiter hat der Senat in BGHZ 6, 215 ff dahin entschieden, daß für Amtspflichtverletzungen, die ein im Januar 1946 im Anstellungsverhältnis bei einer Kreisverwaltung im früheren preußischen Gebiet tätiger Fahrbereitschaftsleiter begangen hat, der Landkreis hafte.

    Denn nach der vom Senat in BGHZ 2, 350 und 6, 215 [217] vertretenen Auffassung, von der abzuweichen keine Veranlassung besteht, haftet für Amtspflicht Verletzungen, die bei der Wahrnehmung staatlicher Auftragsangelegenheiten vorgekommen sind, die Anstellungskörperschaft und zwar nicht nur bei Amtspflichtverletzungen seitens der Beamten im beamtenrechtlichen Sinne, sondern auch bei Amtspflichtverletzungen seitens der Angestellten, die lediglich im haftungsrechtlichen Sinne zu den Beamten zählen.

    Es liegt nahe, diesen Zeitpunkt auch für die Frage der Haftung für Amtspflichtverletzungen der Angehörigen der SVÄ entscheidend sein zu lassen, wenn man nicht mit BGHZ 6, 215 ff die Haftung der Kreise bereits für die Zeit vor diesem Stichtag bejahen will.

  • BGH, 21.04.1983 - III ZR 2/82

    Haftung für Amtspflichtverletzung der bei der unteren

    Es haftet daher im Regelfall die Körperschaft, die diesen Amtsträger angestellt und ihm damit die Möglichkeit zur Amtsausübung eröffnet hat (vgl. BGHZ 6, 215, 219).
  • BGH, 21.03.1955 - III ZR 93/54

    Dienstunfall im "öffentlichen Verkehr"

    Das gleiche traf auch für die bei den Landratsämtern, eingerichteten Fahrbereitschaften zu (vgl. im einzelnen BGHZ 6, 215 [220/222]).

    Zwar hat der Senat in BGHZ 6, 215 ff für einen insoweit ähnlich gelagerten Fall entschieden, daß die bei - früheren - preußischen Kreisverwaltungen tätigen Fahrbereitschaftsleiter ebenso wie alle sonstigen dem Landrat beigegebenen staatlichen Hilfskräfte, soweit es sich um Angestellte gehandelt habe, nach Maßgabe des Runderlasses des damaligen Reichsministers des Innern vom 8. März 1943 (MinBliV 411) in den Dienst der Kreise übernommen worden seien und ausschließlich der Kommunalverband Arbeitgeber dieser Angestellten geworden sei.

  • BGH, 14.07.1952 - III ZR 37/51

    Amtshaftung für Viehbeschlagnahme

    Die Revision verkennt die rechtliche Bedeutung der dem Reichsnährstand und seinen Unterorganisationen im Rahmen der öffentlichen Bewirtschaftung zugewiesenen Aufgaben sowie die Rechtsgrundsätze, die der Senat abweichend von der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 158, 95) für die Amtshaftung bei hoheitlicher Betätigung von Angestellten entwickelt hat (BGHZ 2, 350 ff; Urteil vom 31. Januar 1952 - III ZR 256/51 -, abgedruckt bei Lindenmaier-Möhring Nr. 4 zu Art. 34 GrundG, und das zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmte Urteil vom 5. Juni 1952 - III ZR 151/51 -).

    Wie der Senat aber in der bereits erwähnten Entscheidung vom 5. Juni 1952 - III ZR 151/51 - im einzelnen ausgeführt hat, kommt auf der Kreisebene eine Amtshaftung des Staates für nichtbeamtete Kräfte, auch wenn sie staatliche Aufgaben wahrnehmen, schon deshalb nicht mehr in Betracht, weil auf Grund des Hunderlasses des Reichsministers des Inneren vom 8. März 1943 (MinBl IV 412) alle den Landräten beigegebenen staatlichen nichtbeamteten Kräfte mit dem 1. April 1943 in den Dienst der Kreise übernommen worden sind.

  • BGH, 13.11.1980 - III ZR 74/79

    Bindungswirkung des im Zusammenhang mit einer Teilbaugenehmigung erteilten

    Die Haftung des Dienstherrn ist daher bejahen für Amtspflichtverletzungen im Rahmen der staatlichen Auftragsangelegenheiten der Gemeinden und der Gemeindeverbände, da diese - wenn auch als Wahrnehmung staatlicher Hoheitsrechte - in den eigenen Aufgaben - und Verantwortungsbereich der Gemeinden und Gemeindeverbände fallen und diese es sind, die ihre Bediensteten mit der Wahrnehmung der entsprechenden Aufgaben betrauen (BGHZ 2, 350; 6, 215; BGB-RGRK 12. Aufl. § 839 Rdn. 55; Dagtoglou Bonner Komm. Zweitbearbeitung Art. 34 Rdn. 236/7).
  • BGH, 04.11.1954 - III ZR 70/53

    Rechtsmittel

    Der Senat hat zwar bereits entschieden, daß die Fahrbereitschaftsleiter auf Grund des Runderlasses des Reichsministers des Innern vom 8. März 1943 (MinBliV 412), soweit sie nicht im Beamtenverhältnis standen, mit dem 1. April 1943 Angestellter des Kreiskommunalverbandes geworden sind und daß sie auch bei späteren Einstellungen infolgedessen Kreisangestellte wurden (BGHZ 6, 215).

    Vor dem Zusammenbruch waren die Fahrbereitschaften bei den Kreisen ein Teil der unmittelbaren Reichsverwaltung, also nicht eine Auftragsangelegenheit der Kreise (vgl. BGHZ 6, 215 [222]).

  • BGH, 15.01.1981 - III ZR 18/80

    Schadenersatzanspruch aus Amtspflichtverletzung wegen Rücknahme erteilter

    Die Haftung des Dienstherrn ist daher zu bejahen für Amtspflichtverletzungen im Rahmen der staatlichen Auftragsangelegenheiten der Gemeinden und der Gemeindeverbände, da diese - wenn auch als Wahrnehmung staatlicher Hoheitsrechte - in den eigenen Aufgaben- und Verantwortungsbereich der Gemeinden fallen und diese es sind, die ihre Bediensteten mit der Wahrnehmung der entsprechenden Aufgaben betrauen (BGHZ 2, 350; 6, 215; BGB-RGRK 12. Aufl. § 839 Rdn. 55; Dagtoglou, Bonner Komm. Zweitbearbeitung Art. 34 Rdn. 236/7).
  • BGH, 07.05.1953 - III ZR 246/51

    Rechtsmittel

  • LG Hamburg, 15.11.2016 - 303 O 435/15

    Insolvenzanfechtung: Richtiger Anfechtungsgegner für den Rückgewähranspruch wegen

  • OLG Dresden, 19.03.1997 - 6 U 713/96

    Schadensersatz für die Folgen eines gescheiterten Investitionsvorhabens;

  • LG Hamburg, 10.01.2017 - 303 O 515/15

    Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Schlüssigkeit eines die Kenntnis des

  • BGH, 18.02.1954 - IV ZR 183/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 30.01.1956 - III ZR 166/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 18.01.1960 - VII ZR 195/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 05.05.1958 - VII ZR 102/57
  • BGH, 08.02.1956 - V ZR 124/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 08.11.1956 - III ZR 159/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 17.05.1954 - III ZR 22/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 19.03.1953 - III ZR 258/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 18.01.1960 - III ZR 23/59

    Amtspflichtwidrigkeit wegen Nichtbelehrung über den Ablauf einer Frist zur

  • BGH, 31.01.1955 - III ZR 139/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.03.1954 - III ZR 341/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.03.1960 - III ZR 72/59

    Haftungsrechtliche Konsequenzen einer Delegierung der Überwachung von Terminen

  • BGH, 26.10.1953 - III ZR 9/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.10.1952 - III ZR 104/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 28.11.1955 - III ZR 46/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 31.01.1955 - III ZR 151/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 08.06.1960 - 2 StR 248/60

    Zulässigkeit und Begründetheit der Revision - Verstoß gegen das Gesetz der Logik

  • BGH, 05.06.1952 - III ZR 163/51

    Rechtsmittel

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